Beste Online-Casinos mit Apple Pay bezahlen – Recht, Kosten und Spielerschutz in Österreich
Geprüft am 30 September 2026 auf Basis der österreichischen Konzessionslandschaft sowie der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.

Wer in Österreich mit Apple Pay im Online-Casino einzahlt, zahlt fast immer bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession. Das verändert die Rechnung: Es geht nicht um Bonus oder Auszahlungstempo, sondern darum, ob der Vertrag überhaupt gilt, ob Limits greifen und ob verlorenes Geld zurückholbar ist. Der folgende Überblick beantwortet diese drei Fragen, beschreibt die Apple-Pay-Abwicklung bei win2day und grenzt die übrigen Marken danach ab, was ihre österreichische Bilanz tatsächlich hergibt.
Inhaltsverzeichnis
- Lizenz und Konzession: Wer in Österreich überhaupt Online-Casino spielen darf
- Spielerschutz und Limits: Welche Regeln für Einzahlungen ohne festes Cap gelten
- Zahlungsabwicklung und Auszahlungstempo: Was Apple Pay bei win2day konkret bedeutet
- Rückforderung von Verlusten: Was die österreichische Rechtsprechung hergibt
- Die Rangliste: Zehn Marken, die Österreicher tatsächlich antreffen
- Überblick: So funktioniert Apple Pay als Casino-Einzahlung
- Einzahlungslimit und Verlustband bei win2day – was die Rechnung zeigt
- Werberegeln und Steuerlage: Was § 56 GSpG und das EStG hergeben
- Was eine Apple-Pay-Einzahlung bei einem nicht konzessionierten Anbieter praktisch bedeutet
- Wer sollte hier spielen – und wer nicht
- Häufige Fragen zu Apple Pay im Online-Casino
Lizenz und Konzession: Wer in Österreich überhaupt Online-Casino spielen darf
Das Glücksspielgesetz reserviert das Online-Glücksspiel als staatliches Monopol. Wer in Österreich Online-Casino anbietet, braucht eine Konzession nach § 12a GSpG, und die hält derzeit ein einziger Anbieter: die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H., die win2day betreibt. Die Konzession läuft bis 30. September 2027. Eine Genehmigung der Länder für Sportwetten – wie sie die Österreichische Sportwetten Gesellschaft für Tipp3 hält – deckt keine Casino-Spiele ab.

Ein Entwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes wurde am 4. August 2026 der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt. Danach gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, vor deren Ablauf keine parlamentarische Beschlussfassung erfolgen kann. Geplant ist eine unabhängige Behörde und offene Fünf-Jahres-Lizenzen ab 1. Oktober 2027. Das ist ein Entwurf, kein Gesetz; bis dahin bleibt es bei der bestehenden Monopolstruktur.
Wer also heute mit Apple Pay bei einem anderen Anbieter als win2day einzahlt, zahlt bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession für Online-Casino-Spiele. Die Konzession der maltesischen oder gibraltarischen Regulierungsbehörden ändert daran nichts: Sie deckt das Angebot an österreichische Kunden nicht ab.
Spielerschutz und Limits: Welche Regeln für Einzahlungen ohne festes Cap gelten
Im österreichischen Recht gibt es keinen statutarischen Höchstbetrag für Einzahlung oder Einsatz. Limits setzt der Anbieter – und bei win2day sind sie Pflicht, nicht Kür. Vor dem ersten Spiel verlangt win2day einen Einzahlungslimit und ein tägliches Spielzeitlimit. Wer also wissen will, was „ohne festes Limit per Apple Pay“ konkret heißt, sollte die Eröffnungsmaske lesen, nicht das Werbeversprechen des Mitbewerbs.

Zwei weitere Werkzeuge stehen Spielern direkt zur Verfügung: die Spielpause, die das Konto für einen gewählten Zeitraum sperrt, und die Selbstsperre, die den Ausschluss dauerhafter macht. Die Bundesministerium-Stabsstelle für Spielerschutz (§ 1 Abs. 4 GSpG) ist die übergeordnete Anlaufstelle, wenn die Wege über den Anbieter nicht reichen.
Bei anonymem oder nicht konzessioniertem Spiel greift keines dieser Werkzeuge. Wer bei einer Malta- oder Offshore-Marke einzahlt, hat weder ein verpflichtendes Einzahlungslimit, noch eine staatlich eingebundene Sperrdatei. Die österreichische Beratungsstelle Spielsuchthilfe ist unter (01) 544 13 57 von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr telefonisch erreichbar, persönliche Termine von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr. Sie ist die Anlaufstelle, die auch dann berät, wenn der Anbieter keine Selbstsperre vorsieht.
Zahlungsabwicklung und Auszahlungstempo: Was Apple Pay bei win2day konkret bedeutet
Apple Pay ist auf win2day als Einzahlungsmethode gelistet. Sobald der Dienst auf dem Gerät eingerichtet ist, erscheint die Option automatisch im Einzahlungsfenster; die Zahlung wird direkt am Gerät per Face ID, Touch ID oder vergleichbarer Authentifizierung bestätigt. Einzahlungstransaktionen werden in die Status „Durchgeführt“, „In Bearbeitung“ oder „Abgelehnt“ eingeteilt. Akzeptiert werden neben Apple Pay Kreditkarten (Visa, MasterCard, Diners Club), EPS-Überweisung, Paysafecard, Google Pay, PayPal und EuroBon. Kryptowährungen nimmt win2day nicht entgegen.
Drei Bankseiten liefern die technische Voraussetzung, dass Apple Pay überhaupt als Option erscheint: Bei der Erste Bank funktioniert Apple Pay mit Debit- und Kreditkarten, eingerichtet wird über die George-App, ohne zusätzliche Kosten. Raiffeisen Österreich unterstützt Apple Pay mit allen Debit- und Kreditkarten, Einrichtung und Nutzung sind kostenlos; Voraussetzung sind eine aktive Mein-ELBA-App, eine gültige pushTAN-Freigabe und eine im Online-Banking hinterlegte aktuelle Telefonnummer. BAWAG erlaubt Apple Pay mit Debit- und Kreditkarte, kostenlos, mit einem Mindestalter von 13 Jahren; auch bei Kleinbeträgen sind Geräte-PIN, Touch ID oder Face ID nötig.
Datenschutzseitig gibt Raiffeisen an, dass die tatsächliche Kartennummer nicht gespeichert und beim Bezahlen nicht an Händler weitergegeben wird; stattdessen kommt eine gerätespezifische virtuelle Nummer zum Einsatz. Wer in Österreich Apple Pay nutzt, zahlt seit der Markteinführung im April 2019 – damals beschränkt auf Sparkasse und N26 – über eine wachsende Liste: Im Dezember 2019 erweiterten Raiffeisen, Bank Austria, Volksbank, Sparda Bank, Apothekerbank, Revolut, Monese, Boon, Edenred und VIMpay den Kreis der teilnehmenden Anbieter.
Eine Apple-Pay-Einzahlung ist immer eine Kartenzahlung. Auszahlungswege richten sich nach dem Anbieter; bei win2day läuft die Auszahlung auf das hinterlegte Konto, nicht zurück auf Apple Pay.
Rückforderung von Verlusten: Was die österreichische Rechtsprechung hergibt
Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Juni 2021 (1 Ob 229/20p) Spielverträge mit einem ausländischen Online-Casino für unwirksam erklärt, weil in Österreich einzig win2day über eine gültige Lizenz für Internet-Glücksspiel verfügt; der Kläger erhielt daraufhin eine Million Euro zurück. Eine Frau aus dem Burgenland bekam am 25. Juni 2021 von ElectraWorks, der Marke bwin mit Sitz in Gibraltar, rund 73.000 Euro Spielverluste erstattet.
Zwei weitere Verfahren stehen für die Reichweite dieses Grundsatzes: Ein Spieler klagte gegen bet-at-home auf Rückzahlung von rund 950.000 Euro Online-Roulette-Verlusten aus einem 2011 eingeleiteten Verfahren; das Oberlandesgericht Linz entschied zugunsten des Spielers, danach verwies der Oberste Gerichtshof die Sache mehrfach an die erste Instanz zurück. Mr Green wurde Ende 2021 in Österreich verurteilt, einem in Österreich wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, da Mr Green über keine österreichische Glücksspielkonzession verfügte; die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig, nachdem die Berufung von Mr Green erfolglos blieb. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit der Entscheidung Wunner (C-77/24, 15. Jänner 2026) klargestellt, dass bei grenzüberschreitendem Glücksspiel das Recht des Wohnsitzstaates anzuwenden ist.
Die Konsequenz für die Apple-Pay-Einzahlung: Wer bei einem nicht konzessionierten Anbieter einzahlt – gleich ob per Karte, E-Wallet oder Apple Pay –, kann die Verluste grundsätzlich zurückfordern, weil der Vertrag von Anfang an nichtig ist. Umgekehrt gilt dasselbe: Auch der Anbieter kann ausgezahlte Gewinne zurückfordern, weil keine wirksame Forderung entstanden ist.
Die Rangliste: Zehn Marken, die Österreicher tatsächlich antreffen
Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter danach, was ihre österreichische Bilanz hergibt. Nur win2day hält eine österreichische Konzession für Online-Casino-Spiele; die übrigen sind auf dem österreichischen Markt sichtbar, aber ohne GSpG-Konzession. Die Tabelle beschreibt Status und Aktenzeichen – sie ist keine Spielempfehlung.
| Marke | Konzession in Österreich | Gerichtliche Bilanz in Österreich |
|---|---|---|
| win2day | Ja, österreichische Konzession für elektronische Lotterien (§ 12a GSpG), gültig bis 30. September 2027 | Kein OGH-Verfahren, da Inhaber der einzigen Konzession |
| bwin | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | OGH-Urteil 25. Juni 2021: rund 73.000 Euro Spielverluste an burgenländische Klägerin zurückerstattet |
| LeoVegas | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | — |
| bet-at-home | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | OLG Linz zugunsten des Spielers; OGH verwies mehrfach zurück (Verfahren aus 2011, rund 950.000 Euro Streitwert) |
| bet365 | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | — |
| Tipp3 | Keine Online-Casino-Konzession; Sportwettenmarke der Österreichische Lotterien-Gruppe | — |
| Mr Green | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | Rechtskräftige Verurteilung 13. April 2022 zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze |
| Betway | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | — |
| Tipico | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | — |
| Lottoland | Keine Konzession für Online-Casino-Spiele | — |
Die Spalten sind knapp gehalten: Wer eine Konzession hat und wer vor österreichischen Gerichten verloren hat. Wer weder noch hat, fällt mit einem Querstrich in der zweiten Spalte auf – nicht als Makel, sondern weil es schlicht kein Urteil gibt.
win2day – der einzige Anbieter mit österreichischer Konzession
win2day wird von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. mit Sitz Rennweg 44, 1038 Wien betrieben. Die Konzession für elektronische Lotterien nach § 12a GSpG gilt bis 30. September 2027. Wer hier mit Apple Pay einzahlt, spielt innerhalb des gesetzlichen Rahmens: Gewinne sind für Privatspieler steuerfrei, Limits sind verpflichtend, Selbstsperre und Spielpause sind eingebaut. Es ist die einzige Adresse, an der die österreichische Rechtsordnung den Vertrag auch trägt, falls ein Streit entsteht.
bwin – ElectraWorks, ohne Konzession, mit OGH-Urteil
ElectraWorks Limited betreibt die Marke bwin mit Sitz in Gibraltar. Eine österreichische Konzession für Online-Casino-Spiele hat bwin nicht. Der Oberste Gerichtshof hat am 25. Juni 2021 einem Spielvertrag mit bwin die Anerkennung versagt; eine Frau aus dem Burgenland erhielt rund 73.000 Euro Spielverluste zurück. Wer bei bwin einzahlt – per Apple Pay, per Karte, per E-Wallet – schließt den Vertrag in einem Raum, den die österreichische Rechtsordnung nicht anerkennt.
LeoVegas – maltesische Lizenz, keine österreichische Konzession
LeoVegas Gaming PLC hat seinen Sitz in Sliema, Malta, und hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39198 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Bingo, Casino und General Betting Standard. Die britische Lizenz deckt das Angebot an österreichische Kunden ebenso wenig ab wie die maltesische MGA-Lizenz. Für Österreich bleibt die Marke ohne Konzession; OGH-Verfahren sind hier bislang keine öffentlich dokumentiert.
bet-at-home – Konzessionslos und mit Verfahren über rund 950.000 Euro
bet-at-home ist auf dem österreichischen Markt präsent, aber ohne Konzession für Online-Casino-Spiele. Ein 2011 eingeleitetes Verfahren gegen den Anbieter zeigt die Reichweite der OGH-Rechtsprechung: Ein Spieler klagte auf Rückzahlung von rund 950.000 Euro Online-Roulette-Verlusten; das Oberlandesgericht Linz entschied zugunsten des Spielers, der Oberste Gerichtshof verwies die Sache mehrfach an die erste Instanz zurück. Wer bei bet-at-home einzahlt, bewegt sich in einer Grauzone, die österreichische Gerichte seit Jahren beschäftigt.
bet365 – Gibraltar-Lizenz, ohne österreichische Konzession
Hillside (Gibraltar) Ltd betreibt bet365 mit Sitz in Waterport Place, Gibraltar. Die Remote-Glücksspiellizenzen RGL Nr. 76, 78, 129 und 130 decken bet365 Casino und bet365 Sports ab. Gibraltar ist nicht Österreich. Eine Konzession nach § 12a GSpG hat bet365 nicht; der Vertrag mit österreichischen Kunden ist nach der OGH-Linie nichtig.
Tipp3 – Sportwetten-Marke der Lotterien-Gruppe, kein Online-Casino
Tipp3 wird von der Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. betrieben, ebenfalls mit Adresse Rennweg 44, 1038 Wien, eingetragen beim Handelsgericht Wien unter FN 196645i. Die Marke hält eine Bewilligung nach dem niederösterreichischen Wettgesetz für Sportwetten. Sportwetten werden in den Ländern, nicht nach dem GSpG konzessioniert; Online-Casino-Spiele der Lotterien-Gruppe laufen ausschließlich über win2day. Wer in Österreich Online-Casino spielen will, ist bei Tipp3 an der falschen Adresse.
Mr Green – rechtskräftig zur Rückzahlung verurteilt
Mr Green wurde Ende 2021 in Österreich dazu verurteilt, einem in Österreich wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, da keine österreichische Glücksspielkonzession vorlag; die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig, nachdem die Berufung von Mr Green erfolglos blieb. Auch hier: kein österreichischer Vertrag, sondern ein nichtiger – mit allen Konsequenzen für Ein- und Auszahlung.
Betway – Malta-Sitz, ohne österreichische Konzession
Betway Limited mit Sitz in Gzira, Malta, hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39372 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Casino sowie General Betting Standard. Eine Konzession nach § 12a GSpG hat Betway nicht. Für österreichische Spieler gilt: Einzahlung per Apple Pay ist technisch möglich, rechtlich ohne Schutz.
Tipico – maltesische Gesellschaft, ohne österreichische Konzession
Tipico Group Ltd. ist eine Gesellschaft maltesischen Rechts mit Sitz in St. Julian’s, Malta, eingetragen bei der Malta Business Registry unter C75334. In Österreich ist Tipico vor allem als Sportwettenanbieter bekannt; eine Konzession für Online-Casino-Spiele nach dem GSpG besteht nicht. Wer hier Casino spielt, verlässt den österreichisch konzessionierten Rahmen.
Lottoland – Gibraltar, ohne österreichische Konzession
Lottoland wird von EU Lotto Ltd mit Sitz in Gibraltar betrieben; das Unternehmen hält die Lizenzen Betting RGL Nr. 066 und Gaming RGL Nr. 085, die auch die Marken Lottohelden und Sorte Online abdecken. Eine Konzession nach § 12a GSpG hat Lottoland nicht. Die Gibraltar-Lizenz ändert an der österreichischen Rechtslage nichts.
Überblick: So funktioniert Apple Pay als Casino-Einzahlung
Apple Pay ist eine Wallet-Funktion, die eine hinterlegte Debit- oder Kreditkarte über eine gerätespezifische virtuelle Nummer abwickelt. Die Karte selbst wird beim Händler nicht übermittelt. Beim Bezahlen bestätigt der Kunde per Face ID, Touch ID oder Geräte-PIN; bei BAWAG etwa sind auch Kleinstbeträge ohne diese Bestätigung nicht möglich. Aus Sicht des Casinos ist die Einzahlung eine Kartentransaktion; Auszahlungen laufen nicht über Apple Pay, sondern über das hinterlegte Bankkonto.
Für die Auswahl eines Anbieters in Österreich bedeutet das: Apple Pay ist eine Bequemlichkeitsfrage, keine Sicherheitsfrage. Die sicherheitsrelevante Frage ist, ob der Anbieter überhaupt eine österreichische Konzession hat – und das ist genau ein Anbieter.
Einzahlungslimit und Verlustband bei win2day – was die Rechnung zeigt
win2day verlangt vor Spielbeginn ein selbst gesetztes Einzahlungslimit sowie ein tägliches Spielzeitlimit. Daraus ergibt sich für die Apple-Pay-Einzahlung ein natürliches Verlustband: Wer sein wöchentliches Einzahlungslimit ausschöpft und die erlaubte Spielzeit voll ausschöpft, hat den Maximalrahmen ausgereizt, den das System ihm gibt. Wer das Limit niedrig setzt, hält das Verlustband schmal; wer es hoch setzt, dehnt es – aber nie über das selbst gewählte Maß hinaus.
Heuer hebt die Politik die statutarischen Schranken nicht an; das Limit bleibt das, was der Spieler bei der Kontoeröffnung einstellt. Wer sein Limit heraufsetzen will, durchläuft eine Wartefrist und einen Abkühlschritt – das ist nicht ein Bonus-Versprechen, sondern eine Bremse.
Werberegeln und Steuerlage: Was § 56 GSpG und das EStG hergeben
§ 56 GSpG verpflichtet konzessionierte Anbieter zu einem „verantwortungsvollen Maßstab“ in der Werbung. Werbung für nicht konzessioniertes Glücksspiel ist verboten. Einen numerischen Bonus-Deckel kennt das Gesetz nicht – die Schranke sitzt im Maßstab, nicht im Prozentwert.
Bei der Steuer gilt für Privatspieler: Gewinne aus konzessioniertem Glücksspiel sind in Österreich grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Wer professionell spielt, kann als Gewerbetreibender besteuert werden; die Abgrenzung ist eine Frage des Einzelfalls. Die Glücksspielabgabe trifft den Anbieter, nicht den Spieler. Für die Frage, was von einem Gewinn übrig bleibt, heißt das: Bei win2day bleibt der Gewinn brutto wie netto; bei nicht konzessionierten Anbietern kommt die Rückforderung hinzu, nicht der Steuerausfall.
Was eine Apple-Pay-Einzahlung bei einem nicht konzessionierten Anbieter praktisch bedeutet
Wer bei bwin, LeoVegas, bet-at-home, bet365, Mr Green, Betway, Tipico oder Lottoland per Apple Pay einzahlt, schließt einen Vertrag, den die österreichische Rechtsprechung seit 2021 als nichtig ansieht. Die Einzahlung selbst läuft technisch reibungslos, sie ist eine Kartenzahlung über eine virtuelle Nummer. Aber der Vertrag ist von Anfang an unwirksam – mit zwei Konsequenzen: Der Spieler kann seine Einzahlungen zurückfordern, und der Anbieter kann ausgezahlte Gewinne zurückfordern. Welche Seite den ersten Schritt macht, hängt vom Einzelfall ab.
Strafrechtlich (§ 168 StGB) und ordnungsrechtlich (§ 52 GSpG) ist die Zielperson der Anbieter, nicht der Spieler. Wer als Privatperson einzahlt, macht sich nicht strafbar. Was aber fehlt, ist der Schutz des Konzessionsregimes: kein verpflichtendes Einzahlungslimit, keine eingebaute Selbstsperre, keine österreichische Anlaufstelle für Streitfälle. Bei einem Streit bleibt am Ende der Rechtsweg – und der führt nach den OGH-Urteilen aus 2021 regelmäßig zur Rückzahlung an den Spieler.
Wer sollte hier spielen – und wer nicht
Wer in Österreich mit Apple Pay einzahlt und den vollen Schutz des Glücksspielgesetzes will, landet bei win2day. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, tauscht diesen Schutz gegen ein Angebot ein, das in Österreich keine Konzession hat – und dessen Verträge nach der OGH-Rechtsprechung nichtig sind. Wer auf das Angebot nicht verzichten will, sollte wissen, dass die Rückforderung keine Garantie, sondern ein Weg ist, der schon beschritten wurde.
Wer gewin, mit kleinen Einsätzen spielt und das eigene Limit konsequent setzt, ist bei win2day gut aufgehoben. Wer hohe Einsätze und ein breites Spielportfolio sucht, verlässt mit jeder anderen Marke den österreichischen Rahmen.
Häufige Fragen zu Apple Pay im Online-Casino
Akzeptiert win2day Einzahlungen per Apple Pay?
Ja. Apple Pay ist auf win2day als Einzahlungsmethode gelistet; die Option erscheint automatisch im Einzahlungsfenster, sobald Apple Pay auf dem Gerät eingerichtet ist. Die Bestätigung läuft per Face ID, Touch ID oder vergleichbarer Authentifizierung am Gerät. Die Transaktion wird in den Status „Durchgeführt“, „In Bearbeitung“ oder „Abgelehnt“ eingeteilt.
Welche Konzession braucht ein Anbieter, um Apple-Pay-Zahlungen in Österreich legal anzubieten?
Apple Pay selbst ist nur eine Zahlungsmethode; die Lizenzfrage betrifft das Glücksspiel. Für Online-Casino-Spiele in Österreich ist eine Konzession nach § 12a GSpG erforderlich. Diese hält ausschließlich die Österreichische Lotterien Gesellschaft (win2day); sie läuft bis 30. September 2027. Andere Marken – auch mit MGA- oder UK-Lizenz – haben keine österreichische Konzession für Online-Casino-Spiele.
Was hat der Oberste Gerichtshof zu Zahlungen an nicht konzessionierte Online-Casinos entschieden?
Am 22. Juni 2021 (1 Ob 229/20p) erklärte der OGH Spielverträge mit einem ausländischen Online-Casino für unwirksam, weil in Österreich nur win2day über eine gültige Lizenz verfügt; der Kläger erhielt eine Million Euro zurück. Am 25. Juni 2021 erhielt eine Frau aus dem Burgenland von ElectraWorks (Marke bwin) rund 73.000 Euro Spielverluste erstattet. Die Linie gilt seither für alle nicht konzessionierten Anbieter.
Können Verluste aus Einzahlungen per Apple Pay bei einem nicht lizenzierten Anbieter zurückgefordert werden?
Grundsätzlich ja. Die OGH-Linie aus 2021 sieht Spielverträge mit nicht konzessionierten Anbietern als nichtig an; ein nichtiger Vertrag begründet keine wirksame Forderung. In der Praxis ist die Rückforderung ein Rechtsweg, kein Automatismus – Verfahren ziehen sich, wie das bet-at-home-Verfahren mit Streitwert rund 950.000 Euro aus dem Jahr 2011 zeigt.
Welche Limits gelten bei win2day für Einzahlungen per Apple Pay?
win2day verlangt vor Spielbeginn ein selbst gesetztes Einzahlungslimit sowie ein tägliches Spielzeitlimit. Die Limits werden bei der Kontoeröffnung festgelegt und können nur mit Wartefrist und Abkühlschritt erhöht werden. Eine Apple-Pay-Einzahlung unterliegt demselben Limit wie jede andere Einzahlungsmethode; das Zahlungsmittel ändert das Limit nicht.
Welche Maßnahmen zur Suchtprävention gelten bei Einzahlungen ohne festes Limit per Mobile-Payment?
Bei win2day gibt es kein Einzahlen ohne Limit – das Limit ist Pflicht, nicht Option. Zusätzlich stehen Spielpause und Selbstsperre zur Verfügung. Außerhalb der Konzession gibt es keine eingebaute Bremse; die Anlaufstelle Spielsuchthilfe ist unter (01) 544 13 57 telefonisch erreichbar und berät unabhängig vom Anbieter.
Geschrieben von der Redaktion „Casino Kleinbetrag Hub”.
